Durch die Angabe Ihrer E-Mail-Adresse und Telefonnummer sowie Upload Ihres Selfies mit Ihrem Lieblingsprodukt erklären Sie sich mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden:
Denner AG, Grubenstrasse 10, 8045 Zürich
Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind die Mitarbeitenden der involvierten Agenturen und des Wettbewerbsveranstalters sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.
Durch den Upload eines Selfies mit Ihrem Lieblingsprodukt bis am 24.2.2025 nehmen Sie am Wettbewerb teil. Unter allen Teilnehmenden werden bis Ende Februar durch Zufallsverlosung die Gewinnenden ermittelt. Die Gewinnenden werden im März per Telefon und E-Mail benachrichtigt und über das weitere Vorgehen informiert. Das Speedshopping wird nach Ladenschluss durchgeführt. Jede/r Gewinner/Gewinnerin darf nur alleine teilnehmen. Können Gewinnende bis Ende März nicht erreicht werden, verfällt der Gewinn ersatzlos.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden.
Vom Upload ausgeschlossen sind Selfies mit Spirituosen und Tabakwaren.
Mit der Teilnahme an der Verlosung erklären sich die Gewinnenden damit einverstanden, dass bei Einlösung des Gewinns Fotos oder Videos gemacht werden können, welche zu Veröffentlichungszwecken genutzt werden dürfen. Der Gewinn wird in Form von 2 Minuten Speedshopping ausgestellt und nicht in bar ausgezahlt.
Die Bearbeitung von Personendaten erfolgt gemäss Datenschutzerklärung des Gewinnspielveranstalters, abrufbar hier: https://privacy.migros.ch/de.html
2 Minuten Speedshopping in einer dafür vorgesehenen Filiale. Ausgenommen vom Speedshopping sind Spirituosen, Tabakwaren, Gebührensäcke/-marken, Vignetten, Gutscheine, Geschenkkarten, Bons und Mobile Voucher.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Pro Person ist eine unbegrenzte Anzahl an Wettbewerbsteilnahmen mit korrekten persönlichen Angaben möglich. Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym oder einer gefälschten Identität vom Wettbewerb auszuschliessen.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel ist Zürich. Das Gewinnspiel und sämtliche rechtlichen Beziehungen zwischen dem Gewinnspielveranstalter und allfälligen Gewinnenden unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht.